Stadtteilgenossenschaft Horn

„Was einer alleine nicht schafft, schaffen viele.“ Friedrich Wilhelm Raiffeisen

Der Verein Horner Perspektiven wurde im Oktober 2018 gegründet, um eine Stadtteilgenossenschaft zur Förderung des sozialen und kooperativen Zusammenwirkens von Kindern, Jugendlichen, Familien und Senioren im Stadtteil Horn aufzubauen. Vereinsaktive sind Bewohner:innen des Stadtteils sowie Professionelle einiger Einrichtungen aus dem Stadtteil. Im Juni 2021 konnte der Aufbau der Stadtteilgenossenschaft mit Basisprojekt Stadtteilservice beginnen. Im Juni 2022 haben wir den Gründungsprozess der Stadtteilgenossenschaft gestartet.

Zudem gilt das Identitätsprinzip, also das Aufeinandertreffen zweier unterschiedlicher sozialer Positionen bzw. deren wechselseitige Aufhebung. Vergleichbar dem Widerspruch zwischen Mieter und Vermieter geht es dabei in der Sozialen Arbeit um den zwischen „Klientin“ und Professionellem. Dabei geht es nicht um einen naiven Rollentausch, sondern um die „Erfindung“ von Settings, in denen gelingende Kooperation von der gleichberechtigten Teilhabe und Teilnahme aller Beteiligten abhängt und in denen diese Bewältigung die Lebenssituation aller verbessert, insbesondere dadurch, dass die sozialräumlichen Relationen gestärkt und erweitert, bzw. neue aufgenommen werden können.

Kurz: Es geht um gemeinsame Bewältigung und Bearbeitung von Anliegen und Problemen, von Vorhaben und Konflikten.

Sie erreichen uns per E-Mail unter: info@stadtteilgenossenschaft-horn.de

Argumente für eine demokratische, sozio-kulturelle, kommunale Infrastruktur:

Im Verein besteht Einigkeit darin, dass eine Stadtteilgenossenschaft dann sinnvoll ist,

(1) wenn sie etwas leistet, was andere Träger oder Einrichtungen nicht leisten können, und vor allem wenn sie über zusätzliche Ressourcen verfügt, womit nicht nur Geld, sondern auch Beratung und Unterstützung gemeint ist;

(2) wenn sie in der Lage ist, auf die sozialen Besonderheiten und kulturellen Eigensinnigkeiten der Menschen in Horn einzugehen, was vor allem bedeutet, möglichst vielfältige Zugänge zu den Angeboten der Stadtteilgenossenschaft zu ermöglichen;

(3) wenn Professionelle der öffentlichen und freien Träger sowie auch non-formale Bewohner:innen-Gruppierungen Mitglied werden können. Es sollen also keine Institutionen als solche Mitglied werden, sondern „Drehpunkt-Personen“ aus diesen unterschiedlichen Bereichen (vgl. Meiforth/Kunstreich 2020).

Diese Vorstellung geht über übliche Beteiligungsformen im kommunalen Bereich hinaus: Interessenvertreter:innen aus soziokulturellen Zusammenhängen in der Bewohnerschaft sollen nicht nur Mitglied werden können, sondern – so unsere Vorstellung – auch die Mehrheit der Mitglieder in der Sozialgenossenschaft stellen und so den Ton angeben.


Beitrag über die Stadtteilgenossenschaft bei noa tv am 28.10.2022